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BGBl. Nr. 204/1950

kundgemacht 06.11.1950 RIS↗
204. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
Kundmachung BGBl. Nr. 204/1950× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (Prot.) neu § 0↗RIS↗