BGBl. Nr. 204/1950
204. Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen.
Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
Änderungen durch diese Kundmachung
Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
41
Art. 9geändert
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Art. 10geändert
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Art. 12geändert
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Art. 13geändert
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Art. 14aufgehoben
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