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BGBl. Nr. 228/1950

kundgemacht 23.12.1950 RIS↗
228. Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes.
Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes.
Kundmachung BGBl. Nr. 228/1950× zu Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes neu § 0↗RIS↗