BGBl. Nr. 248/1950
248. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.
Verordnung der Bundesregierung vom 28. März 1950 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
neu
Art. 2neu
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