BGBl. Nr. 26/1950
26. Bundesgesetz: Gewährung einer Überbrückungshilfe zu Leistungen aus der Notarversicherung.
Bundesgesetz vom 16. Dezember 1949 über die Gewährung einer Überbrückungshilfe zu Leistungen aus der Notarversicherung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz
1
§ 33neu
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