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BGBl. Nr. 26/1950

kundgemacht 31.01.1950
26. Bundesgesetz: Gewährung einer Überbrückungshilfe zu Leistungen aus der Notarversicherung.
Bundesgesetz vom 16. Dezember 1949 über die Gewährung einer Überbrückungshilfe zu Leistungen aus der Notarversicherung.
Kundmachung BGBl. Nr. 26/1950× zu Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz×

Änderungen durch diese Kundmachung

Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz 1
§ 33neu

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