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BGBl. Nr. 56/1950

kundgemacht 18.03.1950
56. Bundesgesetz: Pensionen von im Ausland wohnhaften Ruhestandsbeamten des Bundes, die im Ausland ihren Dienstort hatten, und von im Ausland wohnhaften Hinterbliebenen nach solchen Beamten.
Bundesgesetz vom 25. Jänner 1950 über die Pensionen von im Ausland wohnhaften Ruhestandsbeamten des Bundes, die im Ausland ihren Dienstort hatten, und von im Ausland wohnhaften Hinterbliebenen nach solchen Beamten.
Kundmachung BGBl. Nr. 56/1950×

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