BGBl. Nr. 68/1950
68. Verordnung: Neufestsetzung der Zehr- und Ganggelder der gerichtlichen Vollstrecker und Zusteller.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Februar 1950, womit die Zehr- und Ganggelder der gerichtlichen Vollstrecker und Zusteller neu festgesetzt werden.
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