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BGBl. Nr. 18/1951

kundgemacht 25.01.1951
18. Kundmachung: Beitritt von Staaten zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 9. Dezember 1950 über den Beitritt von Staaten zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
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