BGBl. Nr. 1/1951
1. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes, betreffend die Einrichtung der Agrarbehörden.
Kundmachung der Bundesregierung vom 21. November 1950 über die Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 133/1937, betreffend die Einrichtung der Agrarbehörden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3 § 10neu
Paragraph 10,
Die nach diesem Bundesgesetz aufgestellten Agrarsenate treten auch in Wiederbesiedlungsangelegenheiten an die Stelle der im Wiederbesiedlungsgesetze zur Entscheidung berufenen Erkenntnissenate. Hinsichtlich des Verfahrens, der Rechtsmittel und des Instanzenzuges sind jedoch die Bestimmungen des Wiederbesiedlungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.