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BGBl. Nr. 206/1951

kundgemacht 15.09.1951
206. Verordnung: Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Juli 1951 über die Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.
Kundmachung BGBl. Nr. 206/1951×

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