BGBl. Nr. 239/1951
239. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Lebensmittelgesetzes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 2. Oktober 1951 über die Wiederverlautbarung des Gesetzes, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelgesetz).
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