BGBl. Nr. 23/1951
23. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Rechtsvorschriften über Verschollenheit und das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung des Todes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 5. Dezember 1950 über die Wiederverlautbarung der Rechtsvorschriften über Verschollenheit und das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung des Todes.
Änderungen durch diese Kundmachung
Todeserklärungsgesetz 1950
neu
§ 2neu
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