BGBl. Nr. 241/1951
241. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Groschen.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 17. Oktober 1951 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Groschen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Groschen
neu
Art. 1neu
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