BGBl. Nr. 252/1951
252. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 26. Oktober 1951, betreffend die Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in den Angelegenheiten der Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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