BGBl. Nr. 271/1951
271. Verordnung: Weitere Abänderung des Tarifs für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 26. November 1951 über eine weitere Abänderung des Tarifs für die Entlohnung der Notare als Beauftragte des Gerichtes.
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