BGBl. Nr. 95/1951
95. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Unfallversicherung der Luftausbildungsunternehmen.
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 12. März 1951, womit die Verordnung über die Unfallversicherung der Luftausbildungsunternehmen abgeändert wird.
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