BGBl. Nr. 99/1951
99. Verordnung: Einhebung von Ausgleichsbeiträgen und Gewährung von Zuschüssen nach dem Milchwirtschaftsgesetz.
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 9. April 1951, betreffend die Einhebung von Ausgleichsbeiträgen und die Gewährung von Zuschüssen nach dem Milchwirtschaftsgesetz.
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