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BGBl. Nr. 158/1952

kundgemacht 30.08.1952
158. Bundesgesetz: Abänderung und Ergänzung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung.
Bundesgesetz vom 3. Juli 1952, womit das Bundesgesetz vom 31. März 1950, BGBl. Nr. 97, über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung abgeändert und ergänzt wird.
Kundmachung BGBl. Nr. 158/1952× zu Pornographiegesetz

Änderungen durch diese Kundmachung

Pornographiegesetz 4