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BGBl. Nr. 204/1952

kundgemacht 28.11.1952
204. Kundmachung: Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. Oktober 1952, betreffend den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind.
Kundmachung BGBl. Nr. 204/1952× zu Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind

Änderungen durch diese Kundmachung

Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind neu