BGBl. Nr. 204/1952
204. Kundmachung: Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 24. Oktober 1952, betreffend den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind.
Änderungen durch diese Kundmachung
Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten, die nicht nach Österreich abgewandert sind
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