20. Übereinkommen Nr. 94, Nr. 95 und Nr. 98 der 32. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz.
Übereinkommen (Nr. 94) über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen.
Kundmachung
BGBl. Nr. 20/1952× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
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Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
neu
§ 0↗RIS↗