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BGBl
Judikatur
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3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. Nr. 20/1952
kundgemacht 11.02.1952
RIS↗
20. Übereinkommen Nr. 94, Nr. 95 und Nr. 98 der 32. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz.
Übereinkommen (Nr. 94) über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen.
Kundmachung
BGBl. Nr. 20/1952
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zu
alle Normen
Übereinkommen (Nr. 94) über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen
Übereinkommen (Nr. 95) über den Lohnschutz
Übereinkommen (Nr. 98) über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen
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