BGBl. Nr. 228/1952
228. Verordnung: Wiederinkrafttreten der durch das deutsche Handwerksrecht aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen österreichischen gewerberechtlichen Vorschriften.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 22. November 1952 über das Wiederinkrafttreten der durch das deutsche Handwerksrecht aufgehobenen oder gegenstandslos gewordenen österreichischen gewerberechtlichen Vorschriften.
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