BGBl. Nr. 25/1952
25. Kundmachung: Verlängerung von im Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten bestimmten Fristen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. Jänner 1952, betreffend die Verlängerung von im Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung vom 27. November 1950, BGBl. Nr. 220, über den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten bestimmten Fristen.
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