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BGBl. Nr. 58/1952

kundgemacht 30.04.1952
58. Bundesgesetz: Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.
Bundesgesetz vom 5. März 1952 über die Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten.
Kundmachung BGBl. Nr. 58/1952× zu Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten

Änderungen durch diese Kundmachung

Verleihung des Doktorates unter den Auspizien des Bundespräsidenten neu