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BGBl. Nr. 81/1952

kundgemacht 15.05.1952
81. Kundmachung: Teilweise Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung, durch den Verfassungsgerichtshof.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. April 1952, betreffend die teilweise Aufhebung des § 11 Abs. 1 und 2 und des § 12 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 31. März 1950, BGBl. Nr. 97, über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung, durch den Verfassungsgerichtshof.
Kundmachung BGBl. Nr. 81/1952×

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