BGBl. Nr. 152/1953
152. Verordnung: Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. September 1953 über die Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.
Änderungen durch diese Kundmachung
Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken
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§ 1neu
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§ 2neu
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