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BGBl. Nr. 152/1953

kundgemacht 25.09.1953
152. Verordnung: Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. September 1953 über die Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.
Kundmachung BGBl. Nr. 152/1953× zu Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken

Änderungen durch diese Kundmachung

Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken neu