BGBl. Nr. 152/1953
152. Verordnung: Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. September 1953 über die Bezeichnung der örtlichen Herkunft von gebrannten geistigen Getränken.