BGBl. Nr. 23/1953
23. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiete des Anerbenrechtes.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Jänner 1953, betreffend Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung auf dem Gebiete des Anerbenrechtes.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
neu
Art. 1neu
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