BGBl. Nr. 38/1953
38. Kundmachung: Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Markenrechtes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 17. Feber 1953 über die Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Markenrechtes.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17neu
Paragraph 17,
Vorschriften, die gemäß Abschnitt römisch eins wieder in Kraft gesetzt sind und mit den Bestimmungen der Abschnitte römisch drei und römisch vier in Widerspruch stehen, sind unwirksam.