BGBl. Nr. 38/1953
38. Kundmachung: Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Markenrechtes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 17. Feber 1953 über die Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Markenrechtes.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18neu
römisch sechs. ABSCHNITT.
Verfahrensvorschriften.
Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1951,, Artikel römisch fünf Ziffer 6,)
Paragraph 18,
Die Entscheidungen über Anträge nach Paragraph 6, Absatz eins und den Paragraphen 7, 10 und 15 obliegen dem Patentamt unter sinngemäßer Anwendung der im Markenschutzgesetz vorgesehenen Verfahrensvorschriften.