BGBl. Nr. 38/1953
38. Kundmachung: Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Markenrechtes.
Kundmachung der Bundesregierung vom 17. Feber 1953 über die Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Markenrechtes.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1aneu
römisch zwei. ABSCHNITT.
Aufhebung von Rechtsvorschriften.
Paragraph eins a,
Die Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 23. November 1942, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 364, und die Zweite Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Warenzeichenrecht vom 21. Dezember 1944, Deutsches RGBl. römisch zwei S. 75, sind am 18. Oktober 1945 außer Kraft getreten.
(StGBl. Nr. 195 aus 1945,, Paragraphen eins und 2,)