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BGBl. Nr. 53/1953

kundgemacht 30.05.1953 RIS↗
53. Kundmachung: Beitritt von Staaten zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. Mai 1953 über den Beitritt von Staaten zum Protokoll vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten Internationalen Abkommens, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen.
Kundmachung BGBl. Nr. 53/1953×

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