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BGBl. Nr. 58/1953

kundgemacht 13.06.1953 RIS↗
58. Kundmachung: Beitritt Ceylons zum Abkommen von Neuchâtel vom 8. Feber 1947 über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den Zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 4. Mai 1953, betreffend den Beitritt Ceylons zum Abkommen von Neuchâtel vom 8. Feber 1947 über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den Zweiten Weltkrieg beeinträchtigten gewerblichen Eigentumsrechte.
Kundmachung BGBl. Nr. 58/1953×

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