BGBl. Nr. 162/1954
162. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen auf dem Gebiete der Landesplanung (Raumordnung) zu treffen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Juli 1954, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit des Bundes und der Länder, Maßnahmen auf dem Gebiete der Landesplanung (Raumordnung) zu treffen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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