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BGBl. Nr. 178/1954

kundgemacht 20.08.1954
178. Bundesgesetz: Gewährung eines Kredites der Oesterreichischen Nationalbank an die Republik Österreich zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Währungsfonds und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Bundesgesetz vom 30. Juni 1954 über die Gewährung eines Kredites der Oesterreichischen Nationalbank an die Republik Österreich zur Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Währungsfonds und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Kundmachung BGBl. Nr. 178/1954×

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