BGBl. Nr. 223/1954
223. Verordnung: Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 24. August 1954, betreffend eine Rahmengeschäftsordnung für die Heimarbeitskommissionen und deren Entgeltberechnungsausschüsse (Heimarbeitskommissions-Rahmengeschäftsordnung).
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 30neu
Paragraph 30,
Die Kosten der Kundmachung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sind von den vertragschließenden Parteien zu gleichen Teilen zu tragen.