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BGBl. Nr. 267/1954

kundgemacht 30.12.1954
267. Verordnung: Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten, Bauneben- und Bauhilfsarbeiten.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 10. November 1954, über Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern bei Ausführung von Bauarbeiten, Bauneben- und Bauhilfsarbeiten.
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