BGBl. Nr. 37/1954
37. Kundmachung: Dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.
Kundmachung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Jänner 1954, betreffend dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Auf Grund des Paragraph 4 a, Absatz 2, des Markenschutzgesetzes 1953, Bundesgesetzblatt Nr. 38, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt kundgemacht, daß Paragraph 4 a, Absatz eins, des Markenschutzgesetzes 1953 auf dreizehn Hoheitszeichen des Staates Israel Anwendung findet, die im Österreichischen Markenanzeiger, Heft 3, März 1954, veröffentlicht sind und die im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.