BGBl. Nr. 70/1954
70. Verordnung: Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. April 1954 über die Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen
neu
Art. 1neu
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