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BGBl. Nr. 70/1954

kundgemacht 14.04.1954
70. Verordnung: Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. April 1954 über die Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen.
Kundmachung BGBl. Nr. 70/1954× zu Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen

Änderungen durch diese Kundmachung

Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen neu