BGBl. Nr. 70/1954
70. Verordnung: Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. April 1954 über die Untersagung der Herstellung und Einfuhr von Drittelgoldgegenständen.