BGBl. Nr. 96/1954
96. Kundmachung: Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen.
Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. April 1954, betreffend die Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 21neu
Paragraph 21, Urlaub.
Der Anspruch auf Erholungsurlaub sowie das Ausmaß desselben usw. wird besonders geregelt.