Absatz eins,Diese Dienst- und Lohnordnung tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 1954 in Kraft.
BGBl. Nr. 96/1954
96. Kundmachung: Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen.
Kundmachung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe vom 30. April 1954, betreffend die Dienst- und Lohnordnung für die für den vorübergehenden Bedarf aufgenommenen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 28neu
Übergangs- und Schlußbestimmungen.
Paragraph 28,
- Absatz 2,Vom Zeitpunkt der Kundmachung dieser Dienst- und Lohnordnung an dürfen in ihrem Anwendungsbereich (Paragraph eins,) Dienstverträge nach anderen Bestimmungen nicht mehr abgeschlossen werden.