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BGBl. Nr. 122/1955

kundgemacht 24.06.1955
122. Verordnung: Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern in Eisen- und Stahlhüttenbetrieben.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 31. März 1955, über den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern in Eisen- und Stahlhüttenbetrieben.
Kundmachung BGBl. Nr. 122/1955× zu Arbeitnehmerschutz - Eisen- und Stahlhüttenbetriebe

Änderungen durch diese Kundmachung

Arbeitnehmerschutz - Eisen- und Stahlhüttenbetriebe neu