BGBl. Nr. 122/1955
122. Verordnung: Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern in Eisen- und Stahlhüttenbetrieben.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 31. März 1955, über den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Dienstnehmern in Eisen- und Stahlhüttenbetrieben.