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BGBl. Nr. 137/1955

kundgemacht 14.07.1955
137. Bundesgesetz: Erhöhung der Beiträge zur Invalidenversicherung und zur Angestelltenversicherung und Gewährung einer Sonderzahlung für das Jahr 1955.
Bundesgesetz vom 30. Juni 1955 über die Erhöhung der Beiträge zur Invalidenversicherung und zur Angestelltenversicherung und die Gewährung einer Sonderzahlung für das Jahr 1955.
Kundmachung BGBl. Nr. 137/1955×

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