Die vorliegende Konvention bedarf der Ratifikation.
BGBl. Nr. 165/1955
165. Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens.
Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, unterzeichnet in Brüssel am 15. Dezember 1950.
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 16neu
Artikel römisch sechzehn.
- Litera a
- Litera bDie Ratifikationsurkunden werden beim belgischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten hinterlegt, das alle Signatarstaaten und alle beitretenden Staaten sowie den Generalsekretär von der Hinterlegung in Kenntnis setzt.